

– Es wird von Behörden und privaten Einrichtungen angewandt, um ihre Befugnisse bei der elektronischen Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen durch die Nutzung von Informationssystemen und Netzwerken auszuüben.
– Allgemeine Prinzipien der elektronischen Regierungsführung:
a) Sicherheit der Infrastrukturen von Informationssystemen und damit verbundenen Dienstleistungen;
b) Rechtmäßigkeit;
c) Schutz des öffentlichen Interesses;
ç) Einmalige Präsentation;
d) Für offene Daten;
dh) Aufbau der Infrastruktur der elektronischen Regierungsführung;
e) Schutz personenbezogener Daten.