Die Ungültigkeitserklärung und Aufhebung von Einzelgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte in Albanien

The invalidation and cancellation of unique permits for foreign workers in Albania

Die Ungültigkeitserklärung und Annullierung von einheitlichen Genehmigungen in Albanien

Einheitliche Genehmigung ist die von den Grenz- und Migrationsbehörden ausgestellte Erlaubnis für ausländische Staatsbürger, die zu Arbeitszwecken nach Albanien kommen.

Unter welchen Umständen kann die einheitliche Genehmigung für ungültig erklärt werden?

Die einheitliche Genehmigung wird ungültig, wenn:

  • Ihre Gültigkeitsdauer aus irgendeinem Grund nicht verlängert werden kann;
  • Die befristete Gültigkeit des Passes oder Ausweisdokuments des Ausländers nicht verlängert werden kann;
  • Der Ausländer sich ohne Unterbrechung länger als 6 Monate außerhalb des Territoriums der Republik Albanien aufhält, ausgenommen Fälle höherer Gewalt für diese Abwesenheit;
  • Der Ausländer innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Ausstellung der einheitlichen Genehmigung seine Tätigkeit nicht aufnimmt, ausgenommen Fälle höherer Gewalt für diese Abwesenheit;

Zusätzlich zu den Fällen der Ungültigkeit behalten sich die staatlichen Behörden das Recht vor, die einheitliche Genehmigung zu annullieren.

Die Fälle der Annullierung sind:

  • Sie wurde durch die Bereitstellung falscher Informationen oder ungenauer Dokumentation erlangt
  • Der Ausländer handelt oder agitiert gegen die Souveränität, Ordnung und nationale Sicherheit der Republik Albanien.
  • Der Ausländer ist innerhalb eines Jahres des Aufenthalts für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen nicht in der Republik Albanien anwesend, mit Ausnahme der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fälle.
  • Der Ausländer geht einer anderen Arbeit nach als derjenigen, für die die einheitliche Genehmigung ausgestellt wurde, ausgenommen Bürger mit unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen;
  • Der ausländische Staatsbürger beendet das Arbeitsverhältnis

Wichtig: Arbeitslosigkeit ist kein ausreichender Grund für die Annullierung der einheitlichen Genehmigung, außer in Fällen, in denen die Dauer der Arbeitslosigkeit anhält:

  • für drei Monate innerhalb von 12 Monaten, wenn der Bürger weniger als 3 Jahre in Albanien wohnhaft ist und arbeitet und
  • für sechs Monate innerhalb von 12 Monaten, wenn der Bürger mehr als 3 Jahre in Albanien wohnhaft ist und arbeitet.

Sollten Sie Hilfe oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

Telefon: +355 (0) 696032690

info@jbc.al | www.jbc.al

About the Author

Möglicherweise gefallen Ihnen auch diese