Was geschieht bei Verlust Ihrer Reisedokumente?
Der Ausländer meldet den Verlust oder die Beschädigung des Personalausweises, des Reisedokuments, der Transitgenehmigung oder der Aufenthaltserlaubnis unverzüglich bei der für Grenze und Migration zuständigen örtlichen Behörde, an seinem vorübergehenden oder ständigen Wohnsitz.
In diesem Fall wird dem Ausländer ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
Das ausgestellte vorläufige Dokument ist bis zum Erhalt des Personalausweises, des neuen Reisedokuments oder der verlorenen Aufenthaltserlaubnis gültig, welche in diesem Fall von der zuständigen ausstellenden Behörde zurückgegeben wird.
Haben Sie jemals Ihre Reisedokumente in Albanien verloren?
Wir können Ihnen bei der Meldung bei der örtlichen Behörde für Grenze und Migration, wo Sie sich derzeit aufhalten, behilflich sein.
Kontaktieren Sie uns!
Telefon: +355 (0) 696032690
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