Änderungen des Gesetzes Nr. 113/2020 „Albanian On Citizenship“

 Amendments to Law No. 113/2020 "Albanian On Citizenship"

Änderungen des Gesetzes Nr. 113/2020 „Über die Staatsangehörigkeit“

Die albanische Staatsangehörigkeit kann auf mehrere Arten erworben werden:

  • Geburt oder Abstammung
  • Einbürgerung (durch Erfüllung von Kriterien wie rechtmäßigem Aufenthalt, Kenntnis der albanischen Sprache und finanziellen/rechtlichen Bedingungen)
  • Familienzusammenführung
  • Sonderfälle (wenn ein nationales Interesse in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Sport, Kunst und Kultur, Wirtschaft besteht)

Das Parlament Albaniens hat die Änderungen des Gesetzes Nr. 113/2020 „Über die Staatsangehörigkeit“ gebilligt.

Die hauptsächlichen Änderungen bestehen aus:

  1. Ein Kind, das innerhalb des Territoriums der Republik Albanien von Eltern mit anderen Staatsangehörigkeiten geboren wird, die sich rechtmäßig in Albanien aufhalten, kann mit Zustimmung beider Elternteile die albanische Staatsangehörigkeit erwerben.
  2. Von dem Test in albanischer Sprache und albanischer Geschichte werden befreit: a) ausländische Staatsbürger in Ländern, in denen Albanisch eine Amtssprache ist; b) ausländische Staatsbürger, die die albanische Staatsangehörigkeit aus Gründen der Familienzusammenführung mit ihrem Ehepartner, der albanischer Staatsbürger ist, beantragen; c) ausländische Staatsbürger, die die albanische Staatsangehörigkeit aus Gründen der Familienzusammenführung mit ihrem minderjährigen Kind, das albanischer Staatsbürger ist, beantragen
  3. Ein minderjähriger ausländischer Staatsbürger kann die albanische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn die Republik Albanien ein nationales Interesse oder ein Interesse in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft und Sport hat, mit Zustimmung der Eltern sowie des Kindes selbst, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
  4. Der Bürger hat das Recht, beim Verwaltungsgericht erster Instanz in Tirana gegen den Verwaltungsakt, der die Ablehnung des Antrags auf Erwerb, Wiedererwerb oder Verzicht auf die albanische Staatsangehörigkeit beschließt, Berufung einzulegen.

In Umsetzung des Gesetzes wird erwartet, dass eine neue Anweisung vom für öffentliche Ordnung und Sicherheitsfragen zuständigen Minister sowie vom für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Minister erlassen wird.

Für weitere Informationen bezüglich des Erwerbs der albanischen Staatsangehörigkeit kontaktieren Sie uns bitte!

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