Während der Pandemie verhängte Bußgelder werden erlassen. Wer profitiert davon?

Während der Pandemie verhängte Bußgelder werden erlassen. Wer profitiert davon?

Mit Stand vom 31. Dezember 2024 wurde das Gesetz Nr. 127/2024 im Amtsblatt veröffentlicht, welches nicht vollstreckte administrative Maßnahmen aufhebt, die vom 1. Januar 2015 bis zum 30. November 2024 von lokalen Territorialverteidigungsinspektoraten, dem Nationalen Territorialverteidigungsinspektorat, der Nationalen Lebensmittelbehörde, dem Staatlichen Gesundheitsinspektorat sowie der Staatspolizei und der Gemeindepolizei verhängt wurden.

Das neue Gesetz tritt am 16. Januar 2025 in Kraft.

Wer profitiert von diesem Gesetz?

  1. Natürliche und/oder juristische Personen, die ohne Genehmigung oder vorherige Benachrichtigung in Wohngebäuden, Einrichtungen, in denen Produktionstätigkeiten durchgeführt werden (einschließlich Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von landwirtschaftlichen und viehwirtschaftlichen Produkten), Wartung von Arbeitsgeräten und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln gebaut oder eingegriffen haben.
  2. Natürliche und/oder juristische Personen, deren Geschäftstätigkeit die Produktion, Verarbeitung, Lagerung und den Handel mit landwirtschaftlichen und viehwirtschaftlichen Produkten in ländlichen Gebieten umfasst.
  3. Natürliche und/oder juristische Personen, die während der Pandemiezeit die COVID-19-Verwaltungsvorschriften nicht eingehalten haben.

Bis Januar muss der Ministerrat durch einen Beschluss die Verfahren zur Aufhebung der Bußgelder genehmigen.

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