Einheitliche Genehmigung ist die von den Grenz- und Migrationsbehörden ausgestellte Erlaubnis für ausländische Staatsbürger, die zu Arbeitszwecken nach Albanien kommen.
Unter welchen Umständen kann die einheitliche Genehmigung für ungültig erklärt werden?
Die einheitliche Genehmigung wird ungültig, wenn:
- Ihre Gültigkeitsdauer aus irgendeinem Grund nicht verlängert werden kann;
- Die befristete Gültigkeit des Passes oder Ausweisdokuments des Ausländers nicht verlängert werden kann;
- Der Ausländer sich ohne Unterbrechung länger als 6 Monate außerhalb des Territoriums der Republik Albanien aufhält, ausgenommen Fälle höherer Gewalt für diese Abwesenheit;
- Der Ausländer innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Ausstellung der einheitlichen Genehmigung seine Tätigkeit nicht aufnimmt, ausgenommen Fälle höherer Gewalt für diese Abwesenheit;
Zusätzlich zu den Fällen der Ungültigkeit behalten sich die staatlichen Behörden das Recht vor, die einheitliche Genehmigung zu annullieren.
Die Fälle der Annullierung sind:
- Sie wurde durch die Bereitstellung falscher Informationen oder ungenauer Dokumentation erlangt
- Der Ausländer handelt oder agitiert gegen die Souveränität, Ordnung und nationale Sicherheit der Republik Albanien.
- Der Ausländer ist innerhalb eines Jahres des Aufenthalts für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen nicht in der Republik Albanien anwesend, mit Ausnahme der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fälle.
- Der Ausländer geht einer anderen Arbeit nach als derjenigen, für die die einheitliche Genehmigung ausgestellt wurde, ausgenommen Bürger mit unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen;
- Der ausländische Staatsbürger beendet das Arbeitsverhältnis
Wichtig: Arbeitslosigkeit ist kein ausreichender Grund für die Annullierung der einheitlichen Genehmigung, außer in Fällen, in denen die Dauer der Arbeitslosigkeit anhält:
- für drei Monate innerhalb von 12 Monaten, wenn der Bürger weniger als 3 Jahre in Albanien wohnhaft ist und arbeitet und
- für sechs Monate innerhalb von 12 Monaten, wenn der Bürger mehr als 3 Jahre in Albanien wohnhaft ist und arbeitet.