Eine Marke kann jedes Zeichen sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen oder Designs, Buchstaben, Zahlen, Farben, Form von Waren oder deren Verpackung oder Klänge, vorausgesetzt, diese Zeichen sind in der Lage:
a) die Waren oder Dienstleistungen einer natürlichen oder juristischen Person von denen einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu unterscheiden;
b) im Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit den Gegenstand des seinem Inhaber gewährten Schutzes klar und genau bestimmen können.
Warum eine Marke eintragen lassen?
1. Identifikation der Herkunft eines Produkts:
Eine Marke ist Teil des geistigen Eigentums, das dazu dient, die kommerzielle Herkunft von Waren oder Dienstleistungen im Verbraucherkreis zu identifizieren. Sie informiert die Kunden über das Unternehmen, das das Produkt verkauft oder die Dienstleistung erbringt, damit sie in Zukunft darauf zurückgreifen können. So unterscheidet sie sich von den Wettbewerbern.
2. Mehrwert für das Unternehmen:
Durch die eingetragene Marke werden mehr Verbraucher angezogen, da die Glaubwürdigkeit des angebotenen Produkts oder der angebotenen Dienstleistung erhöht wird.
3. Das Recht auf Exklusivität
Das Recht auf Exklusivität entsteht erst mit der Eintragung der Marke. Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Verwendung gleicher oder ähnlicher Zeichen wie der eingetragenen Marke für die gleichen Waren und Dienstleistungen zu untersagen. Sollte so etwas vorkommen, hat der Markeninhaber das Recht, vor Gericht eine Klage wegen Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum einzureichen.
Wie registriert man eine Marke in Albanien?
Jede Person hat das Recht, die Eintragung einer Marke in Albanien zu beantragen.
Falls ausländische Unternehmen eine Marke in Albanien anmelden möchten, können sie dies nur über einen autorisierten lokalen Markenvertreter tun, der beim albanischen Markenamt registriert ist.
Der Antrag muss alle Elemente enthalten, die eine Marke ausmachen, sowie die Auswahl der Waren und/oder Dienstleistungen, für die dieser Schutz gemäß der Nizza-Klassifikation beantragt wird.
Das Verfahren bei der Generaldirektion für geistiges Eigentum dauert etwa 6 bis 9 Monate.
Eine Markeneintragung gilt für 10 Jahre und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Ein Antragsteller kann das Prioritätsrecht für die Markeneintragung in Albanien genießen, wenn er innerhalb von sechs Monaten vor der Einreichung eines solchen Antrags auf Markeneintragung in Albanien einen Antrag auf Markeneintragung für dieselben Waren oder Dienstleistungen in einem Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft oder einem WTO-Mitgliedstaat gestellt hat.
Vor der Antragsstellung sollte die Unterscheidungskraft der Marke berücksichtigt werden, ob die Marke die Waren und Dienstleistungen des Antragstellers deutlich von denen anderer Händler abgrenzt und ob die Marke mit den Marken anderer Personen identisch oder ähnlich ist.
Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Eintragung einer Marke benötigen, kontaktieren Sie uns:
Mobiltelefon: 00355696032690