Jede natürliche oder juristische Person, inländisch oder ausländisch, hat das Recht, eine gemeinnützige Organisation (NPO) in Albanien zu gründen. Gemeinnützige Organisationen in Albanien werden auf Grundlage des Gesetzes Nr. 8788 vom 7.5.2001, „Über gemeinnützige Organisationen“, in der geänderten Fassung registriert.
Die Organisationsformen einer NPO sind:
- Verein, NPO mit Mitgliedschaft
- Stiftung, NPO ohne Mitgliedschaft
- Zentrum, NPO ohne Mitgliedschaft
Gemeinnützige Organisationen erlangen nach ihrer Eintragung beim Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Tirana Rechtspersönlichkeit.
Die wichtigsten Unterlagen für die Gründung einer NPO sind der Gründungsakt sowie die von den Gründern genehmigte Satzung. Die Stiftung kann auf der Grundlage eines testamentarischen Aktes gegründet werden, der den Akt ihrer Gründung darstellt.
Der Gründungsakt enthält zusammenfassend die wichtigsten Informationen über die NPO, einschließlich ihres Namens, Logos, der Gründer, ihres Ziels usw. Andererseits enthält die Satzung, basierend auf der gewählten Organisationsform, eine detaillierte Regelung der Fragen der Organisation, des Betriebs und der Tätigkeit der NPO.
Gemäß dem Gesetz beträgt die Frist für die Entscheidung des Gerichts über die Registrierung der NPO 15 (fünfzehn) Tage ab dem Datum der Antragstellung.
Die Kosten für die Registrierung einer NPO variieren von 30.000 bis 50.000 ALL, einschließlich der Kosten für die notarielle Beglaubigung, Rechtsberatung usw.
Eine NPO ist nach Erlangung der Rechtspersönlichkeit verpflichtet, sich bei der Steuerverwaltung zu registrieren und mit einer NIPT ausgestattet zu werden.
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