GESETZ Nr. 61/2023 Zur Kontrolle des Anbaus und der Verarbeitung der Cannabispflanze sowie der Herstellung ihrer Nebenprodukte für medizinische und industrielle Zwecke.
Der Gegenstand des Gesetzes – Festlegung der Regeln für den Anbau, die Produktion und den kontrollierten Verkehr der Cannabispflanze, ihrer Nebenprodukte und Endprodukte für den medizinischen und industriellen Gebrauch.
Der Zweck des Gesetzes – Regulierung und Gewährleistung des Kontroll- und Überwachungsprozesses des Anbaus, der Produktion und des Verkehrs sowie des Exports der Cannabispflanze, ihrer Nebenprodukte und Endprodukte für medizinische und industrielle Zwecke.