Unternehmen und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht und Handelsverträge in Albanien

Nach der Gründung braucht ein Unternehmen genaue rechtliche Entscheidungen: Verträge mit Kunden und Lieferanten, Satzungsänderungen, Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen oder die Schließung der Gesellschaft. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt korrekt ist und rechtzeitig beim Nationalen Unternehmenszentrum eingetragen wird.

Unsere Leistungen

Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen: Kauf, Lieferung, Dienstleistungen, Handelsvertretung, Vertrieb, Miete.
Änderungen der Gesellschaft: Geschäftsführer, Tätigkeit, Adresse, Kapital, Satzung.
Anteilsübertragungen sowie Ein- und Austritt von Gesellschaftern.
Gesellschaftervereinbarungen und Schutz von Minderheitsgesellschaftern.
Verschmelzungen, Spaltungen und Unternehmenskäufe.
Liquidation und Löschung der Gesellschaft.
Laufende Rechtsberatung für Unternehmen, monatlich oder für einzelne Angelegenheiten.

So arbeiten wir

Erstberatung

Wir hören uns Ihren Fall an und geben eine erste Einschätzung.

Klares Angebot

Schritte, Zeitplan und Angebot, bevor etwas beginnt.

Wir übernehmen das Verfahren

Unterlagen, Anträge und Behörden: Wir kümmern uns darum.

Laufende Betreuung

Buchhaltung, Verlängerungen und Beratung nach dem ersten Schritt.

Häufige Fragen

Muss ein Handelsvertrag auf Albanisch sein?

Es wird empfohlen, Verträge auch auf Albanisch abzufassen, da die Behörden bei einer Prüfung jedes Dokument in albanischer Sprache verlangen. Wir erstellen sie oft zweisprachig.

Wie lange dauert eine Anteilsübertragung?

Sobald sich die Parteien geeinigt haben, in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage, je nachdem, ob die Übertragung notariell erfolgt oder nicht.

Wie wird eine Gesellschaft mit ausländischem Gesellschafter geschlossen?

Genauso wie eine mit albanischem Gesellschafter. Die Gesellschaft kann ruhend gestellt und jederzeit reaktiviert oder durch Liquidation gemäß Satzung und Gesetz geschlossen werden.

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