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Rr. Faik Konica (pranë stadiumit “Air Albania“, Tirana, Albania
(+355) 69 603 2690
Nach der Gründung braucht ein Unternehmen genaue rechtliche Entscheidungen: Verträge mit Kunden und Lieferanten, Satzungsänderungen, Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen oder die Schließung der Gesellschaft. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt korrekt ist und rechtzeitig beim Nationalen Unternehmenszentrum eingetragen wird.
Wir hören uns Ihren Fall an und geben eine erste Einschätzung.
Schritte, Zeitplan und Angebot, bevor etwas beginnt.
Unterlagen, Anträge und Behörden: Wir kümmern uns darum.
Buchhaltung, Verlängerungen und Beratung nach dem ersten Schritt.
Es wird empfohlen, Verträge auch auf Albanisch abzufassen, da die Behörden bei einer Prüfung jedes Dokument in albanischer Sprache verlangen. Wir erstellen sie oft zweisprachig.
Sobald sich die Parteien geeinigt haben, in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage, je nachdem, ob die Übertragung notariell erfolgt oder nicht.
Genauso wie eine mit albanischem Gesellschafter. Die Gesellschaft kann ruhend gestellt und jederzeit reaktiviert oder durch Liquidation gemäß Satzung und Gesetz geschlossen werden.
Vereinbaren Sie eine Erstberatung und erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer nächsten Schritte.