Aufenthaltserlaubnis in Albanien durch Immobilienbesitz

Wenn Sie eine Immobilie in Albanien besitzen, können Sie diese als Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis nutzen und das ganze Jahr legal hier leben. Unsere Anwälte für Einwanderungs- und Immobilienrecht in Tirana, Vlorë und ganz Albanien prüfen die Immobilie, bereiten Ihren Antrag vor und begleiten ihn bis zur Genehmigung.

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Was ist die Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienbesitz?

Das albanische Recht (Gesetz Nr. 79/2021 „Über Ausländer“, in geänderter Fassung) erlaubt Ausländern, die Immobilien in Albanien besitzen, auf dieser Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Der Antrag wird online über das Portal e-Albania gestellt und von der Direktion für Grenze und Migration entschieden.

Die erste Erlaubnis wird für bis zu 1 Jahr erteilt und kann verlängert werden, solange Sie die Immobilie behalten und die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Wer erfüllt die Voraussetzungen?

Im Allgemeinen müssen Sie:

  • Eigentümer oder Miteigentümer (mindestens ½ Anteil) einer Wohnimmobilie in Albanien sein, die beim Staatlichen Katasteramt auf Ihren Namen eingetragen ist;
  • das Eigentum während der gesamten Gültigkeit der Erlaubnis behalten;
  • über ausreichende Mittel für Ihren Lebensunterhalt in Albanien verfügen;
  • eine in Albanien gültige Krankenversicherung haben.

Diese Erlaubnis dient dem Wohnen in Albanien und berechtigt nicht zur Arbeit. Wenn Sie arbeiten oder ein Unternehmen führen möchten, beraten wir Sie zum Unique Permit. Siehe: Unique Permit in Albanien.

Sie kaufen eine Immobilie in Albanien? Prüfen Sie zuerst den Titel

Eine Aufenthaltserlaubnis ist nur so sicher wie die Immobilie dahinter. Viele Probleme entstehen bei Immobilien, die ohne ordentliche Prüfung gekauft wurden. Bevor Sie unterschreiben, prüfen unsere Anwälte:

  • die Eigentumsbescheinigung und die gesamte Historie der Immobilie im Kataster;
  • Hypotheken, Beschlagnahmen, Gerichtsverfahren oder andere Belastungen;
  • Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie die Legalisierung der Immobilie;
  • den Vorvertrag, den Zahlungsplan und den notariellen Kaufvertrag.

Mit Büros in Vlorë und Tirana arbeiten wir täglich mit Küstenimmobilien in Vlorë, Durrës und an der albanischen Riviera sowie mit Wohnungen in Tirana und ganz Albanien.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Die Unterlagen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Situation ab. Im Allgemeinen betreffen sie Ihre Identität, das Eigentum an der Immobilie, Ihre finanziellen Mittel und Ihre Krankenversicherung.

Jeder Fall ist anders, daher prüfen wir in einer Erstberatung Ihre Situation und geben Ihnen eine genaue Liste der Unterlagen, damit Ihr Antrag beim ersten Mal vollständig ist.

So läuft das Verfahren ab

  1. Fallprüfung. Wir prüfen Ihre Immobilie und Ihre Situation und bestätigen, dass dies die richtige Erlaubnis für Sie ist.
  2. Immobilien- und Dokumentenprüfung. Wir prüfen den Eigentumstitel und bereiten jedes Dokument vor, übersetzen und prüfen es.
  3. Online-Antrag. Wir reichen den Antrag über e-Albania ein und zahlen, falls erforderlich, die staatliche Gebühr.
  4. Prüfung durch die Behörden. Die Direktion für Grenze und Migration prüft die Akte. Fehlt etwas, werden Sie benachrichtigt und erhalten Zeit zur Ergänzung.
  5. Originaldokumente. Wenn die Behörden es verlangen, werden das unterschriebene Formular, Fotos und Unterlagen per Post geschickt.
  6. Entscheidung und Aufenthaltskarte. Nach der Genehmigung melden Sie Ihre Adresse an, beantragen die biometrische Aufenthaltskarte und holen sie ab.

Dauer: Eine Entscheidung dauert in der Regel 4–6 Wochen. Eine vollständige und korrekte Akte ist der beste Weg, Verzögerungen zu vermeiden.

Ihre Familie

Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können Ihnen über eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung folgen, sobald Sie eine gültige Erlaubnis haben. Ein Ehepartner, der Miteigentümer der Immobilie ist, kann auch im eigenen Namen auf Grundlage derselben Immobilie einen Antrag stellen.

Was unsere Mandanten sagen

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fjsever
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Roby cruz
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Mark Murray
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The Tetyr
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Kosten

Staatliche Gebühren hängen von Art und Dauer der Erlaubnis sowie von der Gegenseitigkeit mit Ihrem Herkunftsland ab. Für die Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienbesitz betragen die staatlichen Kosten rund 12.000 ALL.

Unsere Leistung umfasst Fallprüfung, Dokumentenprüfung, Online-Antrag, Nachverfolgung bei allen Behörden und regelmäßige Updates. Eine Titelprüfung kann vor dem Kauf hinzugefügt werden. Der zweite Antragsteller aus derselben Familie erhält 10 % Rabatt. Staatliche Gebühren, Notarkosten und beglaubigte Übersetzungen werden separat bezahlt.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zu Ihrem Fall.

Verlängerung und häufige Fehler

Die Erlaubnis wird vor Ablauf online über e-Albania verlängert. Zum Zeitpunkt der Verlängerung müssen Sie die Immobilie noch besitzen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Die häufigsten Fehler, die wir sehen:

  • Kauf einer Immobilie mit unklarem Titel oder einer, die noch nicht auf den Käufer eingetragen ist.
  • Verkauf oder Übertragung der Immobilie ohne Rücksicht auf die Folgen für die Erlaubnis.
  • Die Annahme, diese Erlaubnis berechtige zur Arbeit in Albanien.
  • Zu später Verlängerungsantrag und Verlust des legalen Status in der Zwischenzeit.
  • Aufenthalt in Albanien über die visumfreie Zeit hinaus vor der Antragstellung.

Häufige Fragen

Ja. Immobilienbesitz in Albanien kann die Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis sein, sofern die Immobilie auf Ihren Namen eingetragen ist und Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Nein. Das Gesetz legt für diese Erlaubnis keinen Mindestwert fest.

In der Regel nicht, bis sie auf Ihren Namen eingetragen ist. Die Immobilie muss fertiggestellt und bewohnbar sein. Wir prüfen das, bevor Sie unterschreiben.

Nein. Die Erlaubnis durch Immobilienbesitz erlaubt das Wohnen in Albanien, nicht die Arbeit. Für Arbeit oder Geschäftstätigkeit ist das Unique Permit der richtige Weg.

Die erste Erlaubnis wird für bis zu 1 Jahr erteilt und ist verlängerbar, solange Sie die Immobilie behalten und die Voraussetzungen erfüllen.

Ja. Ein Ehepartner, der Miteigentümer ist, kann im eigenen Namen beantragen. Kinder können über die Familienzusammenführung nachkommen.

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Welche Regel für Sie gilt, bestätigen wir in der Erstberatung.

Bereit, Albanien zu Ihrem Zuhause zu machen?

Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie und Ihrer Staatsangehörigkeit. In einer Erstberatung bestätigen wir Ihre Voraussetzungen und gehen die Unterlagen gemeinsam Punkt für Punkt durch.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum albanischen Einwanderungsrecht und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen können sich ändern; kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Ihrem Fall. · Alle Leistungen im Einwanderungsrecht